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Fahrtkosten abrechnen

- so funktioniert´s

Wenn Sie jeden Tag mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmittel, oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, so fallen pro Jahr etliche Fahrtkosten für Sie an. Als Steuerzahler sind Sie dazu berechtigt, diese Kosten von Ihrer Einkommenssteuer durch die Fahrtkostenpauschale abzusetzen. Ebenso können Sie Fahrtkosten steuerlich geltend machen, die Ihnen für geschäftlich bedingte Fahrten entstanden sind. 

Es gibt eine Fahrtkostenpauschale, die Ihnen der Staat für Ihre geschäftlichen Fahrten, sowie für Fahrten zum Arbeitsplatz gewährt. Durch die Pendlerpauschale können Sie einen Teil Ihrer Fahrtkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Eine weitere Möglichkeit, Ihre Fahrtkosten zurückzuerhalten, ist eine Bezuschussung durch den Arbeitgeber. 

bild   Mit ein wenig Aufwand erreichen Sie Geld zurück - wir informieren Sie wie es funktioniert.

Fahrtkostenpauschale berechnen

fahrtkosten berechnenIhren täglichen Weg zur Arbeit können Sie bei Ihrer Steuererklärung nur einfach geltend machen - auch wenn Sie den Weg hin und zurück fahren. Zudem können Sie nur die kürzestmögliche und sinnvolle Strecke für Ihre Fahrtkosten ansetzen. Wählen Sie einen längeren Weg, so müssen Sie dies begründen. Vielleicht gab es eine Baustelle, weshalb die kürzere Strecke gesperrt war. 

Die Werbungskosten in der Steuererklärung sind im § 9 Einkommenssteuergesetz geregelt. Dort ist genau festgelegt, wie man die Fahrtkostenpauschale berechnen muss. Pro Kilometer Entfernung zu Ihrem Arbeitsplatz können Sie 0,30 Euro ansetzen. Dabei ist es egal, wie Sie genau zur Arbeit kommen. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt Ihnen überlassen. Sogar wenn Sie zu Fuß gehen, können Sie für Ihren Arbeitsweg Fahrtkosten absetzen. Bis zu 4.500 Euro pro Jahr werden auf diese Weise vom Finanzamt anerkannt. Übersteigen Ihre Kosten diesen Betrag, so müssen Sie sie durch entsprechende Belege wie Tankquittungen, oder Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel nachweisen.

Alternativ zur Fahrtkostenpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer können Sie auch Ihre tatsächlichen Kosten ermitteln. Sind Sie sehr viel geschäftlich unterwegs, so ist dies die günstigere Option. Sammeln Sie über das ganze Jahr alle Belege für Ausgaben rund um Ihr Auto und ermitteln Sie so Ihre Kosten für Ihr Auto. Darunter fallen die Kfz-Steuer, die Autoversicherung, der Sprit, Ausgaben für Reparaturen, Garagenkosten, sowie die Zinsen, falls Sie einen Autokredit abbezahlen. Parkgebühren können Sie nicht geltend machen. Haben Sie einen Neuwagen erworben, dürfen Sie diesen sechs Jahre lang abschreiben. Alternativ können Sie bei einem Leasing-Fahrzeug die Leasingkosten absetzen. Nun multiplizieren Sie den Kilometersatz (Kosten pro gefahrenem Kilometer) mit der Jahreskilometerzahl des Steuerjahres. Sind Sie selbständig, sollten Sie zudem noch ein Fahrtenbuch führen. 

Ihre Arbeit erleichtern Sie mit einem Fahrtkostenrechner. Dort geben Sie einfach Ihre Daten ein und der Fahrtkostenpauschale Rechner ermittelt automatisch Ihre Pendlerpauschale. Hier finden Sie einen Fahrtkostenrechner: https://www.steuern.de/pendlerpauschale-rechner.html . Alternativ können Sie sich einen Fahrtkostenrechner auch als App auf das Handy laden und dort Ihre Daten fortlaufend einpflegen.

Was genau ist eine Pendlerpauschale?

Eine Pendlerpauschale erhalten Sie für Ihren täglichen Arbeitsweg. Dienstreisen oder die Fahrtkosten im Rahmen einer Weiterbildung fallen hier nicht darunter. Entweder Sie bekommen diese Kosten von Ihrem Arbeitgeber erstattet, oder Sie setzen Sie ebenfalls als Werbungskosten bei Ihrer Steuererklärung ab. Sollte sich Ihre Arbeitsstätte auf zwei oder mehr Standorte aufteilen, so muss Ihr Arbeitgeber Ihre Hauptarbeitsstätte definieren. Denn nur für diese können Sie die Pendlerpauschale geltend machen. Ihre Fahrten zu den anderen Arbeitsstätten werden steuerlich wie Dienstreisen behandelt. Der Unterschied zwischen Dienstreisen und dem normalen Weg zur Arbeit ist, dass Sie bei einer Dienstreise Hin- und Rückweg steuerlich absetzen können. Auch hier gilt wieder eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro. Auch die Kosten, die im Rahmen von Dienstreisen entstehen, können bis zu 4.500 Euro in der Steuererklärung abgesetzt werden. 

In der Steuererklärung tragen Sie als Arbeitnehmer Ihre Fahrtkosten in die zweite Seite der Anlage N ein. In die Zeilen 31 bis 87 tragen Sie alle Aufwendungen ein, die Sie durch Ihren Beruf hatten. Überschreiten Ihre Ausgaben 4.500 Euro, so müssen Sie Nachweise vorlegen. Lassen Sie diese Felder leer, werden Ihnen pauschal 1.000 Euro vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt.

Kann ich Fahrtkosten absetzen, wenn der Arbeitgeber zahlt?

fahrtkosten arbeitgeberKosten, die Ihnen durch Kundenbesuche, Dienstreisen, oder regelmäßige Besorgungen im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses entstehen, können Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber abrechnen. Haben Sie bereits eine Fahrtkostenerstattung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, so können Sie diese Ausgaben nicht ein zweites Mal bei der Steuer geltend machen. In der Steuererklärung können Fahrtkosten nur dann geltend gemacht werden, wenn sie vorab noch nicht vom Arbeitgeber erstattet worden sind. 

Für eine Fahrtkostenerstattung von Ihrem Arbeitgeber müssen Sie in der Regel ein firmeninternes Formular ausfüllen. In dieses werden Spritkosten und die Ausgaben für Tickets für Bahn oder Flugzeug erfasst. Wichtig ist auch, ob Sie Ausgaben für Übernachtung oder Verpflegung hatten und ob Sie alleine oder mit einem Mitfahrer unterwegs waren. Ferner geben Sie an, wann die Reise stattfand und was der Grund dafür war. Wenn Sie die Fahrt mit Ihrem eigenen Auto unternommen haben, können Sie wieder die Pauschale von 0,30 Euro ansetzen. Ihre Bankverbindung geben Sie hier auch an, damit Ihnen das Geld direkt aufs Konto erstattet wird. Die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Lassen Sie sich länger als drei Jahre Zeit, um Ihre Fahrtkosten zurückzufordern, verjährt Ihr Anspruch. 

Was müssen Sie bei der Kilometerpauschale beachten?

Die Kilometerpauschale wird auch Entfernungspauschale genannt, da Kosten für eine bestimmte Entfernung berechnet werden. Die Kosten für Ihren Arbeitsweg können Sie täglich mit der Kilometerpauschale abrechnen. Wichtig ist, dass Sie die kürzestmögliche Strecke als Arbeitsweg wählen, die sinnvoll ist und dass Sie den Arbeitsweg nur einmal berechnen. Die Kilometerpauschale ist unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Auch wenn Sie zu Fuß gehen, haben Sie einen Anspruch darauf, in Ihrer Steuererklärung Fahrtkosten abzusetzen. Haben Sie mehrere Wohnsitze, so können Sie lediglich die Fahrt von Ihrem Lebensmittelpunkt zur Arbeitsstätte geltend machen. Haben Sie eine Fahrgemeinschaft mit anderen Kollegen, so kann jeder von Ihnen die Fahrtkosten als Pauschale von seinem Wohnsitz zum Arbeitsplatz absetzen. Jeder kann nur die für ihn kürzeste Strecke geltend machen. 

Was die Strecke betrifft, so gibt es keine Untergrenze, ab wann Sie Ihre Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen können. Möchten Sie Fahrtkosten berechnen, rentiert sich das jedoch erst ab einer einfachen Strecke von mindestens 15 km. Es spielt auch eine Rolle, welche Kosten Sie sonst noch als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Davon hängt es ab, ob Sie konkret Fahrtkosten berechnen, oder besser mit Kilometerpauschalen arbeiten sollten. 

Was gibt es bei der Fahrtkostenerstattung zurück?

fahrtkosten berechnenIhre Kosten können Sie sich direkt vom Arbeitgeber erstatten lassen, oder Sie setzen Sie von der Steuer ab. Eine Fahrtkostenerstattung gibt es nur beim Arbeitgeber, nicht im Rahmen der Steuererklärung. Bei der Steuererklärung zieht das Finanzamt Ihre Fahrtkosten von Ihren Jahreseinnahmen ab, bevor es diese versteuert. Sie bekommen daher nicht direkt Geld zurück. 

Einen Fahrtkostenzuschuss können Sie als freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers erhalten, der nichts mit der Pauschale zu tun hat, die Sie bei der Steuer absetzen. Müssen Sie eine weite Strecke von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz zurücklegen, so locken Arbeitgeber gerne mit einem Zuschuss für Benzin. Sie bekommen dann pro Liter oder pro 100 km einen Zuschuss für Ihre Kosten. Diesen Zuschuss für die Entfernung zur Arbeitsstätte müssen Sie zwar versteuern. Sie müssen dafür aber keine Sozialabgaben entrichten. Nicht nur Sie als Arbeitnehmer profitieren von dieser Lösung. Ihr Arbeitgeber kommt mit einem Zuschuss pro Liter Sprit auch günstiger davon, als wenn er Ihnen eine Lohnerhöhung zahlen müsste. Für ihn ist es mit dem Geld pro Kilometer getan, denn dafür muss er ebenfalls keine Sozialabgaben zahlen. Allerdings müssen Sie auf einen Fahrtkostenzuschuss 15 % Steuern zahlen.

Muss ich Fahrtkosten berechnen, wenn ich öffentliche Verkehrsmittel nutze?

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, um zu Ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, müssen Sie dafür keine Fahrtkosten berechnen. Sie brauchen sich in diesem Fall nicht mit einem Fahrtkostenrechner auseinanderzusetzen. Es genügt, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihr Ticket oder Ihre Monatskarte vorlegen. Erhalten Sie einen Fahrtkostenzuschuss von Ihrem Arbeitgeber, so müssen Sie auf diesen 15 % Steuern zahlen.

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