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Auswirkungen der verschärften Kreditkartengesetze (PSD)

Auch ihre Firmenkreditkarte ist davon betroffen: Am 13. Januar 2018 hat der deutsche Bundestag die zweite Zahlungsdiensterichtlinie, bekannt auch als PSD2, beschlossen.

Was sich genau für Ihre Firmenkreditkarte ändert, können Sie hier nachlesen.

Die EU-weit gültige Richtlinie hat große Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr innerhalb der europäischen Union. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick auf die Erneuerungen.

Lockerung für Zahlungsdienste – Kunden mit Firmenkreditkarten profitieren

PSD 2, die Zahlungsdiensterichtlinie, ist eine EU-Verordnung mit dem Ziel, die momentane Verordnung derart umzugestalten, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit von Zahlungsdienstleistern fördert. Hierbei insbesondere solche aus der aufstrebenden FinTech-Branche. Viele junge Unternehmen drängen auf diesen Markt, der auch Firmenkreditkarten einschließt. Dabei wird nicht nur auf die durch das Online-Banking immer wichtiger werdenden Anforderungen an Sicherheit und dem Schutz der Daten eingegangen. Sondern auch die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle im bargeldlosen Banking-Bereich, wird durch die Neuregelung enorm gefördert. Dies soll, so erhofft man sich, diesen Wirtschaftszweig in den kommenden Jahren beleben. Die neuen Richtlinien betreffen insbesondere Nutzer einer Firmenkreditkarte – und das im positiven Sinne.

Die bereits in 2015 veröffentlichte Verordnung, zielt auf den gesamten EU-Wirtschaftsraum ab – die Nutzung ihrer Firmenkreditkarte im EU-Ausland ist somit ebenfalls betroffen. Wichtigster Bereich der PSD 2 sind neue technische Regulierungsstandards, welche zum Ergebnis haben, dass sich sowohl für Nutzer einer Firmenkreditkarte, als auch für Banken, Händler und Finanzdienstleister, nahezu durchweg Vorteile ergeben. Allerdings haben die einzelnen Maßnahmen meist nur indirekt Folgen für Personen, die solche business Kreditkarten nutzen.

Übersicht der Änderungen von PSD 2:

- mehr Zahlungsmöglichkeiten

- verbesserter Datenschutz

- erhöhte Sicherheit

- PIN-Eingabe bei kontaktloser Zahlung bereits ab 25,- Euro

Was ändert sich dadurch für ihre Firmenkreditkarte?

Die wichtigste Frage, die sich Mitarbeiter mit Firmenkreditkarte stellen, ist, was sich durch die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2 ändern wird. Grundsätzlich gibt es für alle Marktteilnehmer interessante Neuerungen, die durchwegs als positiv zu bewerten sind. Sehen wir uns die neuen Lösungen im Detail an:

Besitzer einer Firmenkreditkarte profitieren besonders

Für Nutzer einer Firmenkreditkarte bringt die neue Regelung einige Vorteile: So haben diese in Zukunft wesentlich mehr Flexibilität darüber, welchen Service sie für Zahlungen in Anspruch nehmen. Durch die Novellierung können FinTech-Unternehmen wesentlich einfacher zum Dienstleister für Bezahlprozesse werden. Dazu kommt für diese jedoch, dass es erstmals Regulierungsmechanismen für Drittanbieter gibt. Dies ist prinzipiell für die Konsumenten was Gutes: So haben sie grundsätzlich eine erhöhte Sicherheit, dass jene Dienstleister, die einen Bezahlservice anbieten, tatsächlich seriöse Unternehmen sind. Bisher war dieser Sektor innerhalb der EU nicht reguliert, was zur Folge hatte, dass zahlreiche Unternehmen mit fragwürdigen Geschäftsmodellen auf Kundenjagt gingen. Die neuen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass Nutzer von einer Firmenkreditkarte nun insgesamt aus mehr qualitativ hochwertigen Angeboten wählen können.

Direkt beim Händler, oder wo man seine private Kreditkarte, oder eben Firmenkreditkarte einsetzt, gibt es eine für den Kunden unmittelbar spürbare Neuerung. Dies gilt nicht bei der Verwendung von kontaktlosem Zahlen. So muss man seit Inkrafttreten des PSD2, beim kontaktlosen Bezahlen (NFC) bereits bei Zahlungen ab 25.- Euro einen PIN-Code eingeben. Bisher galt dies erst ab einer Zahlung von 50.- Euro. VISA hat diese Richtlinie übrigens als einer der ersten Betreiber bereits jetzt umgesetzt.

Änderung bei kontaktlosem Zahlen mit Firmenkreditkarte

Diese Regelung trifft auch dann zu, wenn mehrere kleinere Zahlungen hintereinander beim selben Händler erfolgen. Wenn man die Grenze von 50,- Euro überschreitet, muss man grundsätzlich den PIN eingeben, egal wie hoch die getätigte Transaktion ist. Technisch funktioniert diese Neuerung dadurch, dass Karten in Zukunft mit zwei Zähl-Mechanismen ausgestattet sind. Einer davon ist für die jeweilige aktuelle Transaktion vorgesehen. Der Zweite dient dazu, die Summe der getätigten Transaktionen zu berechnen.

Grundsätzlich ändert sich durch PSD2 also kaum etwas bei der Nutzung ihrer Firmenkreditkarte. Die eigentlichen Veränderungen sind mehr technischer Natur. Sie betreffen eher die Infrastruktur rund um den Zahlungsverkehr, der sich im Hintergrund der Nutzung ihrer Firmenkreditkarte abspielt.

Wichtig: Kreditkarten müssen vor Ort vorliegen, da die Sicherheitsmerkmale am Point of Sale vorhanden sein müssen.

Umsetzung der Änderungen auf ihrer Firmenkreditkarte

Grundsätzlich dauern Veränderungen dieser Art bei den großen Bankinstituten recht lange. Es kann demnach sein, dass diese bei ihrem Anbieter bisher noch nicht zum Tragen gekommen sind. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass die BaFin, welche die Umsetzung von PSD 2 überwacht, bisher noch nicht allzu rigoros dessen Umsetzung einfordert.

Sinnvolle Regelung für Nutzer einer Firmenkreditkarte

Grundsätzlich macht PSD2 für fast alle Teilnehmer durchaus Sinn. Für Konsumenten dient die Novellierung einer Verbesserung sowohl der Flexibilität über die Auswahl der Anbieter, als auch der erhöhten Sicherheit und dem Datenschutz. Drittanbieter werden ab sofort reguliert, und müssen somit strenge Auflagen erfüllen. Auch Händler haben in Zukunft die Möglichkeit, ihren Kunden mehr Zahlungsvarianten für ihre Firmenkreditkarte zur Verfügung zu stellen. Die FinTech Unternehmen erhalten als sogenannte Drittanbieter die Möglichkeit, besser mit Banken zu kooperieren, sowie sich durch Regulierungsbehörden als seriöse Unternehmen zu deklarieren.
Einzig für die Banken ist die neue Gesetzeslage auf den ersten Blick nicht unbedingt ein Vorteil. Diese müssen ab sofort Drittanbietern gewisse Daten, wie etwa Kontostände kostenlos bereitstellen.

Dadurch entstünden, laut den Banken, zusätzliche Kosten. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurden vor allem bei den etablierten Großbanken bezüglich PSD2 durchaus kritische Stimmen laut. Allerdings muss gesagt werden, dass die durch PSD2 erzielten Öffnungen des alten Bankensystems, deren Innovationsgeist ebenfalls beflügelt werden könnte. Diese Regelungen können sich die Banken letztlich ebenfalls nutzbar machen. Für Firmenkreditkarten machen diese infrastrukturellen Änderungen keinen großen Unterschied.

Fazit

Insgesamt kann man sagen, dass die Zahlungsdiensterichtlinie im Vergleich zu vorher ein Gewinn für die gesamte Branche ist. Vor allem den Nutzern von Firmenkreditkarten ergeben sich einige Vorteile, wie erhöhte Sicherheit und vor allem bessere Angebote an Bezahlmöglichkeiten.

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